Die Zahl der Einbrüche während der Winterzeit schnellen in die Höhe.
Wie vielen bekannt ist, steigt die Zahl der Einbrüche während den Wintermonaten markant an. Die Dunkelheit bietet dabei einen optimalen Schutz. Auch durch die Beleuchtung im Haus können Kriminelle besser abschätzen, ob jemand gerade daheim ist oder nicht. Gekippte Fenster und unverschlossene Terrassentüren laden förmlich zum Einbrechen ein. Besonders willkommen sind natürlich unverschlossene Türen und Fenster. Bei der Rückkehr von der Arbeit merkt man dann schnell, dass etwas nicht stimmt. Die Unordnung, Verwüstung und eventuelle Vandalismusschäden verraten, dass hier jemand eingebrochen ist. Wie gut, dass man eine Hausratsversicherung besitzt, die bei Einbruchdiebstahl den Schaden bezahlt! Doch so einfach es klingt, ist es leider nicht. Als Einbruchdiebstahl gilt das Eindringen in einen Raum oder ein Gebäude durch gewaltsames Aufbrechen. Dabei müssen sichtbare Gewaltspuren am Fenster oder dessen Fensterrahmen feststellbar sein. Ein gekipptes Fenster hingegen, welches mit einem kräftigen Ruck geöffnet werden kann, gilt versicherungstechnisch als "offenes Fenster". Somit wird die Definition des Einbruchdiebstahls nicht erfüllt. Der Vorfall könnte als "einfacher Diebstahl" oder auch nur als "Diebstahl" taxiert werden. Der Nachteil dabei ist, dass bei einem einfachen Diebstahl bestimmte Werte von der Deckung ausgeschlossen sind, die bei einem Einbruchdiebstahl wiederum versichert wären (wie Geldwerte inkl. Wertpapiere, Gutscheine, Münzen, etc.). Je nachdem, was also gestohlen wurde, bleibt der Haushalt auf einem Teil der Kosten sitzen. Des Weiteren könnte das "offene Fenster" als grobfahrlässige Handlung eingestuft werden. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie den Zusatz "Grobfahrlässigkeitsverzicht" in der Hausratversicherung inkludieren. Ein Einbruch kann nebst finanziellen Schäden auch ein Trauma verursachen, das therapeutisch behandelt werden muss. Ersparen Sie sich diesen Ärger und achten Sie stets auf runtergelassene Rolladen und abgeschlossene Fenster, Türen und Wintergärten. Dieser Artikel erschien in der Newsletter des BSC, Broker Service Center.