Abstimmung über die fünf Kernelemente der BVG-Reform

Am 22. September 2024 wird das Volk über die verabschiedete BVG-Reform von National- und Ständerat abstimmen.

Die fünf Kernelemente zur Stabilisierung der obligatorischen Vorsorge (BVG) sind die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 %, die Reduktion des Koordinationsabzugs, eine flachere Staffelung der Sparprozente, die tiefere Eintrittsschwelle in die obligatorische Vorsorge und eine Kompensation für die Übergangsgeneration.

Warum wird der Umwandlungssatz gesenkt?

Mit einer steigenden Lebenserwartung müssen Renten über einen längeren Zeitraum gezahlt werden. Mathematisch geht die Rechnung «gleich viel einzahlen und länger beziehen» nicht auf. Zudem führte die letzte Dekade der Negativzinsen zu enorm tieferen Renditen. Auch ist die Volatilität an den Finanzmärkten gestiegen (Pandemie, geopolitische Konflikte, Katastrophen).

Reduktion des Koordinationsabzugs

Der Koordinationsabzug soll neu 20 Prozent des AHV-Lohnes betragen. Neu wären bis zu einer Höhe von 88 200 Franken jeweils 80 % des Lohns versichert. Damit können auch Personen mit kleinem Einkommen und insbesondere Teilzeitbeschäftigte mehr Geld für die berufliche Vorsorgesparen.

Flachere Staffelung der Altersgutschriften

Ab Alter 25 steigen die Sparprozente im BVG alle 10 Jahre. Von 7 % erhöhen sich diese auf 10 %, 15 % und 18 %. Neu soll es nur noch zwei Stufen geben: 9 % bis zum Alter 44 und 14 % bis zum Alter 65. Damit sollen ältere Arbeitnehmende für die Unternehmen weniger „teuer“ werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle von heute CHF 22'050 wird auf CHF 19'845 gesenkt. Rund 70'000 Arbeitnehmende und 30'000 Mehrfachbeschäftigte würden dadurch zusätzlich versichert.

Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration

Erwerbstätige, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, würden benachteiligt werden. Deshalb wird ein Zuschlag von 100 bis zu 200 Franken pro Monat für Personen vorgeschlagen, die in den nächsten 15 Jahren in Rente gehen. Kein Anspruch auf einen Rentenzuschlag besteht, wenn das Vorsorgeguthaben 441’000 Franken übersteigt. Die BVG-Reform ist ein typisch schweizerischer Kompromiss. Dabei gibt es nicht nur Gewinner.

Die Gewerkschaften kritisieren, dass die Senkung des Umwandlungssatzes und die gleichzeitige Anhebung der Lohnbeiträge kombiniert werden.  Der Bundesrat  sieht die Reform als faire und ausgewogene Kompromisslösung. Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung am 22. September 2024 ausgeht und welche weiteren Schritte zur langfristigen Stärkung erforderlich sein werden.

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