neuen Herausforderungen und Inkrafttreten des FIDLEG, Finanz Dienstleistungs Gesetz AB 2020
Die Finanzdienstleistung ist im Wandel. Junge Menschen und junggebliebene setzen vermehrt auf einfache Online-Produkte. Diese Vertriebsform geht auch an der Finanzdienstleistung nicht spurlos vorbei. Bisher wurden Dienstleistungen querfinanziert mit den Margen aus dem Verkauf von Finanzprodukten. Somit wurde der Beratungsaufwand gedeckt. Es kommt vermehrt vor, dass sich potentielle oder bestehende Kunden von einem Finanz- oder Versicherungsfachmann beraten lassen und dann über das Internet einkaufen. Daher sind Banken- wie auch Versicherungen unter Zugzwang und müssen neue Modelle definieren. Auch die PVVS Finanzkompetenz AG hat aus diesem Grund Ihre Dienstleistung präzisiert und die AGB sowie Mandats- und Honorarvereinbarung angepasst. Weiterhin garantiert die PVVS AG eine neutrale und unabhängige Planung und bietet Marktanalysen von den ihr zur Verfügung stehenden Plattformen an. Ab 1.1.2020 tritt das neue FIDLEG in Kraft, das die Finanzberater und Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Die Anforderungen steigen und es müssen zusätzliche Mittel in die Infrastruktur investiert werden. Die ganze Finanzberatung wird auf der einen Seite qualitativ besser, auf der anderen Seite aber auch teurer und anspruchsvoller.