Erben werden zur Kasse gebeten.
Wenn die Altersrente nicht ausreicht, kann Ergänzungsleistung beantragt werden. Das ist ein verfassungsmässiger Anspruch und weder eine Fürsorge noch Sozialhilfe. Dennoch! Die Erben werden zur Kasse gebeten. Ab 2021 kann sich der Staat ausbezahlte Ergänzungsleistungen von den Erben ganz oder teilweise zurückholen. Der Artikel 16 zur «Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen» ist ein Novum. Der Teil des Erbes, der 40'000 Franken übersteigt, ist davon tangiert. Bei Ehepaaren greift die Rückerstattungspflicht erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind.
https://www.srf.ch/news/schweiz/neue-regelung-ab-2021-erben-muessen-fue…