damit Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erleben.
Sie streifen mit Ihrem Fahrrad ein Auto oder fahren einen Fussgänger oder Fahrradfahrer an. Sie, als Verursacher des Schadens, sind haftbar und müssen für den Schaden aufkommen. Was früher über die Fahrradvignette abgesichert war, ist heute standardmässig in der Privathaftpflicht mitversichert. Doch Aufgepasst! In der Hausratversicherung wird unterschieden zwischen E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis 25 km/h und bis zu 45 km/h. Während Schäden mit dem E-Bike bis 25 km/h wie das gewöhnliche Fahrrad über die Privathaftpflicht mitversichert sind, unterstehen E-Bikes bis 45 km/h dem Versicherungsobligatorium wie Motorfahrräder und müssen mit Kontrollschildern und gültiger Vignette versehen werden. Diese erhält man (je nach Kanton) beim zuständigen Strassenverkehrsamt oder teils schon beim Händler. Die Haftpflicht wird über eine Monopol-Lösung der Schweiz abgedeckt, wodurch keine Absicherung über die Privathaftpflicht erfolgt. Richtig versichert, fährt es sich besser. Wir wünschen viel Spass beim Fahren! Dieser Artikel erschien in ähnlicher Form im Newsletter März der BSC.