Seit Jahrzehnten werden Männer in der Schweiz diskriminiert. Das Urteil des europäischen Gerichtshofes wurde bestätigt. 

Im Jahr 2020 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in erster Instanz festgehalten, dass die Schweiz gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Nun wurde das Urteil von dessen Grosser Kammer bestätigt. Witwer (Männer) werden gegenüber und Witwen (Frauen) diskriminiert und dies seit Jahrzehnten. Eine Gleichstellung in der AHV / IV von Mann und Frau ist mehr als überfällig.

Im konkreten Fall geht es um einen Witwer, der sich nach dem Unfalltod seiner Frau aus dem Erwerbsleben zurückgezogen hatte, um sich um seine beiden Kinder kümmern zu können. Mit der Volljährigkeit der Kinder erlosch sein Anspruch auf Witwerrente - als Frau hätte er aber nach wie vor eine Witwenrente erhalten. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen diese Praxis. Dieses wies ihn aber ab, mit der Begründung, die Ungleichbehandlung sei vom Gesetzgeber gewollt.

Der Mann zog die Sache daraufhin an den EGMR weiter. Bereits in einem ersten Urteil stellte dieser 2020 einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot fest. Der Bund zog den Fall daraufhin an die Grosse Kammer des EGMR weiter, die nun den Entscheid der Diskriminierung gegenüber den Männern bestätigt hat. 

Es bestehen ebenfalls Anstrengungen, dass die Väter die gleichen Rechte und Chancen in Bezug auf die Obhut der Kinder im Scheidungsfall erhalten wie die Mütter, denn das Sorgerecht in der Schweiz ist ein Papiertiger. Das Recht die Kinder gleichermassen betreuen zu dürfen, wird in der Obhut festgehalten, und da werden die Väter systematisch diskriminiert.

Quelle: Diverse Zeitungen und Fachartikel aus dem HR