Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie diesen nicht mehr selber äussern können. Bei einer Urteilsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, ist diese rechtsverbindlich. Die im Vorsorgeauftrag erwähnte Rechtsvertretung und Ärzte werden entlastet und können sich an den Inhalt der Patientenverfügung halten. Vor allem wenn schwierige Entscheidungen bevorstehen!

Die Patientenverfügung hält schriftlich Angaben fest zu Hausarzt, vertretungsberechtigten Personen, dem übergeordneten Behandlungsziel und Reanimationen. Darüber hinaus wird Ihre Werthaltung dokumentiert, die Einstellung, Religion, Wünsche sowie Ängste wiederspiegeln.

Die detaillierten medizinischen Anordnungen zu Medikamenten, künstlicher Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr sowie Beatmung helfen bei einer Behandlung die Wünsche des Patienten zu berücksichtigen. Zudem können Angaben bezüglich Behandlungsort, Organspende, Autopsie und weiteren Vorsorgedokumenten getroffen werden.

Darüber hinaus definiert Sie, wie bei guten oder schlechten Erholungschancen vorgegangen werden soll und wie eine Palliativpflege (Schmerztherapie) aussehen soll. 

Formulare und Hilfe werden von verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Formvorschriften eingehalten werden und der Inhalt Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.