FIDLEG! Jeder ist praktisch betroffen - fast keiner weiss Bescheid. Und Sie? 

Ab 1.1.2020 tritt das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Das Gesetz enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Die Beratung wird professioneller, aufwändiger, teurer - und das für beide Parteien. Mitunter erhöht sich die Beratungshaftung und die Nachweispflicht. Was bedeutet das konkret für die Klienten und die Finanzdienstleister?

Ein höherer Anlegerschutz und bessere Beratungsqualität bedeuten transparentere und intensivere Gespräche und nachfolgende Betreuung der Kunden. Das fängt mit der detaillierten Abklärung der Vermögens- und Einkommenssituation an, sowie den Rahmenbedingungen und Identifikation der Klienten. Das Risikoprofil muss unbedingt sorgfältig ermittelt und festgehalten werden. Die Beratung muss transparent und detailliert auf Risiken und Chancen einer Strategie oder eines Produktes aufmerksam machen.

Die Produktbeschreibung von Versicherungs- und Anlagevorschläge müssen vergleichbar gestaltet und gut dokumentiert werden. Nach dem Abschluss ist der Kunde eng zu betreuen und das Risikoprofil muss regemässig überprüft werden. Schliesslich bringt das Leben Veränderungen mit sich, die in der Finanzplanung und Produktgestaltung zu berücksichtigen sind. «Know your customer» lautet die Devise.

Diese Aufklärung erfolgt nicht nur mündlich, sondern muss schriftlich in einem Protokoll dokumentiert und beidseitig unterschrieben werden. Alle Daten werden elektronisch festgehalten und verarbeitet. Zudem bekommt der Kunde alle gewünschten Unterlagen und Rapporte der Beratung mit nach Hause, um diese notfalls dem Ombudsmann und dem Gericht als Beweise vorzulegen.

Für eine top Beratung braucht es gut ausgebildete Fachleute, die sich ständig weiterbilden. Grundsätzlich muss ein Finanzberater die nötige Ausbildung und Fachkenntnisse mitbringen, einen einwandfreien Leumund, und einen sauberen Strafregisterauszug vorweisen.  Die ständige Weiterbildung des Beraters wird nicht dem Zufall überlassen, sondern von der FIDLEG neu definiert und von einem Kontrollorgan überprüft. Der Finanzberater muss sich registrieren und einer Ombudsstelle anschliessen. Doch auch gegenüber der FINMA muss die Einhaltung des Geldwäscherei Gesetztes, GwG und Identifikation sowie ständige Ausbildung auf diesem Gebiet gewährleistet werden.

Daher investieren Unternehmen gezwungener Massen in die Beratungs- und Ausbildungsqualität, die Organisation und externen Prüfstellen. Zeitgleich werden neue Beratungsprozesse eingeführt und die Digitalisierung vorangetrieben.

Können diese Voraussetzungen, nebst einer einwandfreien Organisation, nicht im gewünschten Umfang nachgewiesen oder eingehalten werden, drohen dem Berater / Unternehmen schmerzliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug. Somit hat sich das neue Gesetz näher an die europäischen Regeln orientiert. Nur so bleibt auch in Zukunft der Schweizer Finanzdienstleistung-Branche der Zugang zum EU-Markt erhalten.

Was sich aber definitiv abzeichnet ist, dass sich der Aufwand und die Kosten erhöhen. Vielleicht wird der eine oder andere potenzielle Kunde überfordert und vom bürokratischen Aufwand erschlagen