AGB und mandatsvereinbarung Finanzplanung und Anlageberatung
1. Zweck und Aufgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Klienten und der PVVS Finanzkompetenz AG. Sie gelten subsidiär zu den besonderen Vereinbarungen zwischen den Klienten und der PVVS Finanzkompetenz AG.
Die nachstehenden Bedingungen gelten – soweit sinngemäss anwendbar – auch für Nicht-Klienten, die mit der PVVS Finanzkompetenz AG in geschäftlichem Kontakt stehen oder in geschäftlichen Kontakt treten möchten. Entsprechend finden sich diese Bedingungen auf der Website der PVVS Finanzkompetenz AG, wo ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, insbesondere Beratung, Berechnungen, Tarife und sonstige Daten, und werden vom Klienten vollumfänglich akzeptiert. Durch die Nutzung des Leistungsangebotes der PVVS Finanzkompetenz AG gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nicht.
2. Über die PVVS Finanzkompetenz AG
Die PVVS Finanzkompetenz AG - respektive ihre Berater unterstehen ab 1.1.2020 dem FIDLEG aufrufbar unter dem Link https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/758/de#tit_2/chap_1. Als anerkannte Vertriebsträgerin von Anlagefonds ist sie dem KAG, Kollektiven Anlage Gesetz unterstellt. Ferner ist sie als ungebundene Versicherungsvermittlern im Register der FINMA unter der Nr. 33569 registriert. Die Anlageberater sind beim BX Regservice registriert und zertifiziert worden. Informationen können über das Internet oder bei den entsprechenden Stellen telefonisch angefragt werden.
Die PVVS Finanzkompetenz AG erbringt Finanzdienstleistungen in der Schweiz und ist dazu auch nur in der Schweiz zugelassen. Sie bewirbt ihre Dienstleistungen nicht unaufgefordert gegenüber Personen im Ausland und empfiehlt unaufgefordert keine bestimmten Finanzanlagen, Finanzierungen oder Versicherungen.
Die PVVS Finanzkompetenz AG hat weder als Vertriebsträgerin von Kollektivanlagen, noch als ungebundene Versicherungsvermittlerin Ausschliesslichkeits- oder Präferenzverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Finanzdienstleistungsunternehmen. Die angebotenen Finanzierungs-, Versicherungs-, Anlage- und Vorsorgelösungen werden regelmässig auf ihre Konkurrenzfähigkeit hin überprüft und über neutrale und von der FINMA zertifizierten Plattformen oder Partnerfirmen abgewickelt. Betreut und begleitet werden die Klienten weiterhin von der PVVS Finanzkompetenz AG. Es steht dem Unternehmen jederzeit frei, angebotene Finanzdienstleister ohne vorgängige Ankündigung von ihrer Empfehlungsliste zu streichen. Robot-Advisors und online Finanzprodukte sowie deren Dienstleistungen werden weder analysiert, berücksichtigt noch begleitet. Klienten und Interessenten wird auf Anfrage hin Auskunft über die jeweiligen Partnerfirmen und unabhängigen Brokerplattformen im Bank- wie Versicherungs- sowie Finanzierungsbereich erteilt.
3. Kontaktaufnahme
Im Falle einer Kontaktaufnahme (online, per E-Mail, per Formular, telefonisch, schriftlich, per Fax oder über sonstige Kommunikationsmittel) ist die PVVS Finanzkompetenz AG befugt - bis zu einem schriftlichen Widerruf - mit der anfragenden Person telefonisch sowie unter Nutzung derjenigen Kommunikation, welche die anfragende Person genutzt hatte, Kontakt aufzunehmen und ihr Informationsmaterial zuzusenden.
4. Verfügungsberechtigung
Die der PVVS Finanzkompetenz AG schriftlich bekannt gegebene Unterschriftenregelung oder Vertretungsbefugnis gilt gegenüber der PVVS Finanzkompetenz AG ausschliesslich und bis zu einem an die PVVS Finanzkompetenz AG gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen. Der PVVS Finanzkompetenz AG bekannt gegebene Unterschriftenregelungen oder Vertretungsbefugnisse enden nicht mit dem Tod oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit.
5. Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung
Die PVVS Finanzkompetenz AG verpflichtet sich zu einer nach den Umständen gebotenen Prüfung der Legitimation von Klienten, deren Vertretern und anderer Personen. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstandenen Schaden trägt der Klient, sofern die PVVS Finanzkompetenz AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewandt hat. Der Klient verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen und Informationen, welche die PVVS Finanzkompetenz AG zur Einhaltung der diesbezüglichen Sorgfaltspflichten benötigt, ohne Verzug und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
6. Mangelnde Handlungsfähigkeit
Der Klient trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritter entsteht, es sei denn, die PVVS Finanzkompetenz AG hätte davon durch schriftliche Anzeige gegenüber der PVVS | Finanzkompetenz AG durch Dritte erfahren müssen.
7. Übermittlungsfehler
Den aus der Benutzung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail oder anderen Kommunikations- und Transportmitteln, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Klient, sofern die PVVS Finanzkompetenz AG kein grobes Verschulden trifft.
8. Mitteilungen der PVVS Finanzkompetenz AG
Mitteilungen der PVVS Finanzkompetenz AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Klienten bekannt gegebene Adresse abgesendet worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der im Besitz der PVVS Finanzkompetenz AG befindlichen Kopien oder Versandlisten. Post- oder banklagernde oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung bei der PVVS Finanzkompetenz AG zu haltende Post gilt mit Ablauf von 14 Tagen ab dem Datum, das sie trägt, als zugestellt.
9. Reklamationen und Beschwerden der Klienten
Sämtliche Reklamationen und Beschwerden sind direkt an die PVVS Finanzkompetenz AG zu richten. Reklamationen des Klienten wegen Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungen oder Auftragsabwicklungen sowie anderer Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innerhalb von 30 Kalendertagen anzubringen. Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige, so hat die Beanstandung so zu erfolgen, wie wenn die Anzeige dem Klienten im gewöhnlichen Postlauf zugegangen wäre. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Im Falle einer - aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Klienten - bei der PVVS Finanzkompetenz AG lagernden Korrespondenz beträgt die Reklamationsfrist 30 Tage ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung. Nach Ablauf dieses Datums gelten die Auftrags-, Gutschrift-, Belastungs- und Saldobestätigungen in jedem Fall als genehmigt, und eine Reklamation ist ausgeschlossen.
Jeder Klient kann sich über die Tätigkeit der PVVS Finanzkompetenz AG bei der FINOS, Finanz-Ombudsstelle Schweiz beschweren.
10. Mangelnde Ausführung von Aufträgen und Haftung
Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen Schaden entsteht, so haftet die PVVS Finanzkompetenz AG lediglich für den Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden. Eine Haftung besteht nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder absichtlich schuldhaftes Handeln oder Unterlassen seitens der PVVS Finanzkompetenz AG zurückzuführen ist. Die PVVS Finanzkompetenz AG kann nicht haftbar gemacht werden für Übermittlungs- und/oder Verständigungsfehler, die sich aus dem Beratungsgespräch ergeben. Der Kunde kann jederzeit seine Unterlagen einsehen und Korrekturen verlangen. Für Auskünfte auf Grund falscher und unvollständiger Angaben haftet die PVVS Finanzkompetenz AG in keinem Fall. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
11. Honorierung der und Leistungen von dritter Seite an die PVVS Finanzkompetenz AG
Die PVVS Finanzkompetenz AG schliesst mit ihren Klienten eine schriftliche Mandatsvereinbarung über die geschuldete Honorierung und die Zahlungsmodalitäten ab. Soweit der Honoraranspruch der PVVS Finanzkompetenz AG sich nach dem geleisteten Zeitaufwand richtet, wird der pro Zeiteinheit angewandte Honoraransatz vertraglich festgelegt. Die PVVS Finanzkompetenz AG führt über den geleisteten Zeitaufwand Buch. Der Klient anerkennt mit Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung diese Aufzeichnung als für die Berechnung des geschuldeten Honorars maßgeblich. Ist keine schriftliche Vereinbarung getroffen worden, wird ein Stundenaufwand von 190.- bis 250.- Franken exkl. MwSt. verrechnet. Im Falle eines Broker-Mandates für Versicherungen kann zwischen einer kostenlosen oder kostenpflichtigen Beratung / Betreuung gewählt werden. Diesbezüglich gelten die separaten schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Klienten ist bekannt, dass die PVVS Finanzkompetenz AG als professionelle Beratungsunternehmung und zertifizierter Finanzintermediär im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit auch von Dritten, insbesondere von Finanzinstituten wie Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltungen Leistungen erhalten kann, welche Bestandteil einer angemessenen Honorierung der Tätigkeit der PVVS Finanzkompetenz AG für den Klienten bilden. Der Klient hat keinen Anspruch auf diese Leistungen oder auf eine Anrechnung an von ihm der PVVS Finanzkompetenz AG geschuldeten Beträge, insbesondere Honorare. Andersweiligen Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Das Nähere dazu wird in den Verträgen zwischen den Klienten und der PVVS Finanzkompetenz AG geregelt. Klienten werden vor Vertragsschluss über entsprechende Leistungen und Kosten informiert.
12. Verpflichtung der PVVS Finanzkompetenz AG durch Mitarbeitende und Beauftragte
Mitarbeitende und Beauftragte der PVVS Finanzkompetenz AG können keinerlei verbindliche Erklärungen für die PVVS Finanzkompetenz AG abgeben. Die PVVS Finanzkompetenz AG wird nur mit der Unterschrift des Geschäftsführers oder Hauptaktionärs verpflichtet.
13. Auslagerung von Geschäftsbereichen
Die PVVS Finanzkompetenz AG kann einzelne Geschäftsbereiche ganz oder teilweise an Dienstleister in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auslagern. Verschwiegenheitspflichten werden den jeweiligen Dienstleistern vertraglich übertragen.
14. Aufheben der Geschäftsbeziehung
Die PVVS Finanzkompetenz AG, wie auch der Klient, kann bestehende Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aufheben, insbesondere auch die Ausführung bereits erteilter Aufträge verweigern. In diesem Falle sind die Forderungen der PVVS Finanzkompetenz AG sofort fällig; vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Abmachungen.
15. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
Alle Rechtsbeziehungen des Klienten mit der PVVS Finanzkompetenz AG unterstehen dem schweizerischen Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll eine dem Sinn und Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend wirksame Bestimmung treten.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort, Betreibungsort für den Klienten mit ausländischem Wohnsitz und Gerichtsstand für alle Verfahren aus oder im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zwischen der PVVS Finanzkompetenz AG und dem Klienten ist Zürich ZH. Die PVVS Finanzkompetenz AG hat das Recht, den Klienten beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht bzw. an jedem anderen zulässigen Betreibungsort zu belangen.
17. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die PVVS Finanzkompetenz AG kann jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Diese werden dem Klienten auf dem Postweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch mit einer Frist innerhalb eines Monats als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist gilt zwischen der PVVS Finanzkompetenz AG und ihren Klienten der neue Inhalt der AGB.
Mandats- und Honorarvereinbarung Finanzplanung und Anlageberatung
1. Leistungen PVVS, Finanzkompetenz AG
Durchführung und Verarbeitung der Bestandsaufnahme und -analyse, Planungen und Massnahmenvorschläge sowie deren Umsetzung gemäss Seite 3, auf Stunden- oder Pauschalbasis. Unterstützung bei den Verhandlungen mit Finanzdienstleiter und Sozialversicherungen sowie Platzierung von Versicherungs-, Bank- und Finanzprodukten. Die Abwicklung erfolgt über unabhängige Plattformen und Kooperationspartner, die von der FINMA, FIDLEG, FINIG oder äquivalenten Aufsichtsbehörden zertifiziert und legitimiert sind.
Über die Dauer von Betreuung und Begleitung der Finanzplanung wird individuell abgemacht und unter Dienstleistungen der PVVS Finanzkompetenz AG auf der Seite drei vermerkt. Die Gültigkeit beginnt mit dem Rechnungsdatum, soweit diese nicht auf Stundenbasis erfolgt. Sollte bei einem Pauschalangebot die Planung abgebrochen werden, wird der offizielle Stundentarif für die schon geleisteten Dienstleistungen verrechnet.
Die PVVS (Pensionsplanung, Vermögen, Vorsorge, Steuer) Finanzkompetenz AG ist keine Bank, Versicherung oder Vermögensverwaltung und bietet keine eigenen Finanzprodukte an. Als neutraler und unabhängiger Finanzdienstleiter ist sie nur ihren Klienten verpflichtet.
2. Honorarpflicht der Beratungstätigkeit
Die Beratungstätigkeit der PVVS Finanzkompetenz AG ist honorarpflichtig. Dieses Honorar wird zwischen dem / den Klienten und dem Berater in der ersten Sitzung auf Seite 3 festgelegt oder schriftlich mitgeteilt. Das Angebot oder Honorarrahmen ist exklusiv MwSt.
Vor Ablauf der Jahresfrist gemäss Ziff. 1. eintretende Ereignisse, die eine neue Ausgangssituation schaffen wie Erbschaften, Kauf oder Neufinanzierung des Eigenheims oder anderer Liegenschaften, frühzeitige Pensionierung, gesundheitsbedingte Verrentung oder andere erhebliche Veränderungen in den finanziellen Verhältnissen, die eine umfassende oder weitgehende Wiederholung der gemäss Ziff. 1. zu erbringenden Leistungen notwendig machen, berechtigen die PVVS Finanzkompetenz AG zu einem weiteren Honorar. Dieses wird von der PVVS Finanzkompetenz AG entsprechend kommuniziert.
Vorbehältlich ausdrücklicher abweichender und schriftlicher Vereinbarung sind sodann im vereinbarten Pauschalangebot folgende Leistungen nicht enthalten, können aber gegen Entgelt beantragt werden:
- Immobilenschätzung und Analysen von Robo-Advisor oder Onlineprodukte
- Ausarbeitung von Steuererklärungen und Treuhandaufgaben
- Notarielle Beurkundungskosten für Ehe- und Erbverträge, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sowie speziell notwendige juristische Abklärungen
- Detaillierte Analyse von Finanz- und Versicherungsprodukte, die nicht schon im Portfolio des Klienten sind und herangetragen werden
- andere Dienstleistungen, die keinen unmittelbare Bezug zu den in Ziff. 1. aufgeführten Leistungen haben
Diese Leistungen und Kostenumfang werden im Vorfeld mit dem Klienten besprochen und nur durchgeführt, wenn dieser einverstanden ist. Dazu ist seine schriftliche Zusage nötig, wonach die Aufwände separat in Rechnung gestellt werden.
Zustellungs- und Postgebühren können zusätzlich verrechnet werden. Wünscht der Kunde ein Treffen ausserhalb der PVVS Finanzkompetenz Geschäftsstellen, kann der Anfahrtsweg verrechnet werden.
3. Honorareinsätze
Unsere Beratungsdienstleistungen - soweit sie nicht Gegenstand einer Vereinbarung über ein fixes Beratungshonorar sind - werden mit einem Stundenansatz von CHF 190.- exkl. MwSt. berechnet, juristische Abklärungen mit mindestens CHF 250.- exkl. MwSt. oder gemäss Kostenvoranschlag des / der Dienstleister.
4. Vergütungen von dritter Seite
Werden aufgrund der PVVS Finanzkompetenz AG Beratung und abgegebenen Empfehlungen Geldanlagen, Versicherungen oder andere Finanzprodukte für den / die Klienten vermittelt, so kann PVVS Finanzkompetenz AG vom jeweiligen Produkteanbieter (z. B. Versicherungen, Bank und Vermögensverwaltung) eine einmalige und / oder über den Anlagezeitraum entrichtete Vergütung erhalten.
Diese Vergütungen bilden einen Bestandteil der angemessenen und marktüblichen Honorierung, für die Erbringung und Einhaltung der zu erbringenden Leistungen gemäss dem Finanzdienstleistungs-Gesetz, FIDLEG. Dies beinhaltet die regelmässige Betreuung der Klienten, Informations-, Auskunfts- und Dokumentationspflicht. Darüber hinaus auch die Überwachung von Finanzprodukten hinsichtlich ihrer dauerhaften Eignung und Angemessenheit für die Anlageziele des / der Klienten in Koordination mit der ganzheitlichen Finanzplanung. Weiter dienen solche Vergütungen der Bestreitung der Kosten für Werbung, Verkauf, Löhne und die allgemeine Qualitätsüberwachung empfohlener Anlageprodukte sowie der Prüfung und Evaluation neuer und verbesserter Produkte. Neben den üblichen Personal- und Betriebskosten decken die Einnahmen erweiterte Ausbildungskosten der Mitarbeiter sowie Aufwände der FINMA, Prüf-, Revisions- sowie Registrations- und Ombusdsstelle. Der Klient(en) bestätigen, dass er/sie über den generellen Rahmen entsprechender Vergütungen vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert worden ist/sind.
5. Qualitätsnachweis
Die PVVS Finanzkompetenz AG untersteht dem FIDLEG, Finanzdienstleistungsgesetz, das von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) kontrolliert wird. Ferner sind die Kundenberater dem Beraterregister «BX regiservices» und «Cicero» unterstellt sowie der Ombudsstelle FINOS. Als anerkannte FINMA Vertriebsträgerin von Anlagefonds ist sie dem KAG, Kollektiven Anlage Gesetz verpflichtet. Ferner ist sie als ungebundene Versicherungsvermittlern im Register der FINMA unter der Nr. 33569 registriert. Die PVVS Finanzkompetenz AG wickelt ihre Dienstleistungen über unabhängige und FINMA / VAG und FINIG oder äquivalenten Aufsichtsbehörden zertifizierten Plattformen und Partner ab. Die spezifischen Fachkenntnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch ausgesuchte Kooperationen mit Vermögensverwaltern, Banken, Versicherungsgesellschaften, Juristen, Revisions- und Treuhandgesellschaften sowie Immobilienspezialisten ergänzend unterstützt.
6. Grundlage der Beratungstätigkeit und Haftung
Sämtliche Angaben und Empfehlungen, Planungs- und Beratungstätigkeiten der PVVS Finanzkompetenz AG basieren auf historischen Erfahrungs- und Durchschnittswerten. Daraus abgeleitete Erwartungen für die Zukunft bleiben mit Unsicherheits- und Ungewissheitsfaktoren behaftet. Die PVVS Finanzkompetenz AG gibt deshalb keine verbindlichen Zusagen für den zukünftigen Erfolg empfohlener Massnahmen und Anlagen ab. Für die ausbleibende Zielrendite von Anlagezielen durch Vermögensverwalter, Versicherungen u. a. kann die PVVS Finanzkompetenz AG nicht haftbar gemacht werden.
7. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Die PVVS Finanzkompetenz AG, die Mitglieder ihrer Organe, ihre Mitarbeiter sowie die sonst für sie tätigen Personen sind zur Geheimhaltung von nicht öffentlich bekannten Tatsachen verpflichtet, die ihnen auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Klienten anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind. Sämtliche Unterlagen, Daten und Informationen von unseren Klienten unterliegen strenger Vertraulichkeit nach Massgabe des Datenschutzgesetzes und werden sicher aufbewahrt.
8. Konditionen/Rechnungsstellung
Alle Ansätze verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Pauschalen sind vorschüssig innert 10 Tagen nach Unterzeichnung der Mandats- und Honorarvereinbarung zu begleichen. Aufträge auf Stundenbasis werden monatlich abgerechnet.
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzbestimmung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der PVVS Finanzkompetenz AG sind ein Bestandteil dieser Mandatsvereinbarung. Diese werden auf der Homepage unter https://www.pvvs.ch/beratung/agb und www.pvvs.ch/datenschutzerklaerung publiziert.
10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien den ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich ZH.
Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.